Erektionsprobleme als Krankheit

Erektionsprobleme als Krankheit

Männergesundheit und Erektionsprobleme

In der Werbung sieht man es überall: omnipotente Männer und sexy Frauen. Erotik und Sex ist so präsent wie noch nie in der Öffentlichkeit und suggeriert dem Mann oft ein Bild, dem er selbst nicht entsprechen kann – weil es viel zu überhöht ist. Natürlich kann da sniemand offen zugeben, denn wer will schon ein "Versager" sein. Nicht zu können oder gar Impotenz bzw. Erektionsprobleme sind nach wie vor ein Tabu-Thema über das man nicht redet.

Erektionsprobleme, medizinisch als erektile Dysfunktion bezeichnet,werden von den meisten Betroffenen verschwiegen und es wird still gelitten, ebenso wie die Partnerin leidet. Das gesellschaftliche Tabu verhindert ein klärendes Gespräch über die Erektionsprobleme und der Gang zum Arzt wird erst recht gescheut. Umfragen haben ergeben, dass die wenigsten Männer Erektionsstörungen überhaupt als Krankheit ansehen, denn die Gesellschaft sagt ja aus, ein impotenter Mann sei nicht krank, sondern ein Versager und damit in einer selbst verschuldeten Lage. Es wäre ja noch schöner, wenn Sex zukünftig auch noch auf Krankenschein möglich ist, was sollen denn die Krankenkassen noch alles zahlen? Sicher kennen Sie solche oder ähnliche Gespräche, die zu der gesellschaftlichen Ächtung von Potenzproblemen beitragen. Selbst unter Ärzten ist diese These häufig verbreitet, was den Besuch beim Arzt sicher nicht fördert. Immer mehr Männer nutzen daher die Gelegenheit, Mittel zur Potenzsteigerung in einer Versandapotheke zu bestellen.

Hilfe gegen Erektionsprobleme

Man sollte nicht vergessen: Sex gehört zu den Grundbedürfnissen eines Menschen und ist mitverantwortlich für die körperlich-seelische Gesundheit. In der Vergangenheit mussten Männer um die Anerkennung Ihrer Krankheit durch Krankenkassen kämpfen und um eine Übernahme der Kosten der Behandlung. In diversen Gerichtsverfahren wurde höchstrichterlich entschieden, dass, unabhängig von Ursache und Alter, Erektionsprobleme eine Krankheit ist, für deren Diagnostik und Behandlung die Krankenkassen aufzukommen haben.

Gesetzlich geregelt wurde, dass ab dem 1.1.2004 die Versorgung mit Potenzmitteln zur Behandlung von Erektionsstörungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen ist. Hierzu hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 10. Mai 2005 in dem Revisionsverfahren B KR 25/03 R u.a. entschieden: "Dieser Leistungsausschluss verstößt nicht gegen das Grundgesetz. … Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum auch im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot nicht, wenn er … Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnimmt, die – wie hier – in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen."

Unter Krankheit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versteht man einen regelwidrigen vom Leitbild des gesunden Menschen abweichenden Körper- oder Geisteszustand. Krankheit begründet einen Rechtsanspruch gegen die Krankenkasse auf Behandlung und Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln. Wenn ein solcher regelwidriger Zustand mit Hilfe des Arztes behoben, gebessert, gelindert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann, ist er auch behandlungsbedürftig. Dies alles trifft auf die mangelnde Erektionsfähigkeit des Penis zu. Die erektile Dysfunktion ist eine behandlungsbedürftige Krankheit. Für einen Rechtsanspruch auf Behandlung reicht aus, dass die Beschwerden gelindert werden können. Impotenz muss also auch dann behandelt werden, wenn ihre Ursachen selbst – z.B. Operationen im kleinen Becken, Querschnittlähmung, Arteriosklerose, Diabetes oder psychische Störungen von Krankheitswert – nicht angegangen werden können.

Bei der erfolgreichen Behandlung von Erektionsstörungen geht es nicht um sexuelle Anreizung oder Potenzsteigerung, sondern darum, die Erektionsfähigkeit des Penis wiederherzustellen und damit Sex zu ermöglichen. Anspruch auf Behandlung besteht auch unabhängig von der Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit des Mannes bei Kinderwunsch. Die Behandlung ist unabhängig vom Alter zu sehen. In der bekannten "Kölner Studie" hat sich herausgestellt, dass 40% der Männer zwischen 70 – 80 Jahren ein- bis mehrmals die Woche Sex haben, jedoch nur die Hälfte dieser Altersklasse über Potenzstörungen klagt. Das Alter allein ist also kein Bewertungsgrund, die Behandlung von Impotenz abzulehnen. Die Versorgung mit Potenzmitteln ausgenommen, sind nach dem Gesetz Beratung, Diagnostik und Behandlung bei Erektionsproblemen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

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